
Tarife
Betreuungsmöglichkeiten
Ganztagesbetreuung
von 06.30 Uhr bis 18.15 Uhr
inklusive Mahlzeiten (Znüni, Mittagessen, Zvieri)
Berechnung basierend auf dem Nettolohn
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Jahres-Nettolohn beider Eltern (nach Abzug der Sozialabzüge [AHV-/IV-Beiträge, Pensionskassenbeiträge]) gemäss Lohnausweis, ev. Rente.
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Bei unverheirateten Paaren im gleichen Haushalt mit gemeinsamen Kindern werden die Einkommen beider Personen addiert.
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Bei getrennt lebenden Eltern werden die Alimente sowie allenfalls ein Haushaltbeitrag von dem im gleichen Haushalt wohnenden Partner hinzugerechnet.
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Bei selbständig erwerbstätigen Personen ist das Einkommen gestützt auf die aktuelle Veranlagungsverfügung der Steuerbehörde massgebend.
Zahlungsmodalitäten
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Der massgebende Tarif wird zu Beginn des Betreuungsverhältnisses bestimmt und an allfällige Lohnänderungen angepasst.
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Die Eltern sind verpflichtet, Änderungen ihrer Einkommensverhältnisse der Buchhaltungsstelle des Chinderhuus Sunnestrahl (admin@chinderhuus-sunnestrahl.ch) bekannt zu geben.
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Es wird nach Monatspauschalen anhand des Betreuungsumfanges abgerechnet (12 Monate à 4 Wochen). Die Monatspauschalen sind per Dauerauftrag im Voraus zu bezahlen.
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Das erste Kind der Familie bezahlt den vollen Tarif, jedes weitere 85 % des Tarifs des ersten Kindes. Für jedes Kind ist jedoch mindestens der Minimalbetrag des Betreuungstarifes (CHF 80.00) zu bezahlen.
Betreuungskosten