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Tarife

Betreuungsmöglichkeiten

 

Ganztagesbetreuung

von 06.30 Uhr bis 18.15 Uhr
inklusive Mahlzeiten (Znüni, Mittagessen, Zvieri)

 

Berechnung basierend auf dem Nettolohn

  • Jahres-Nettolohn beider Eltern (nach Abzug der Sozialabzüge [AHV-/IV-Beiträge, Pensionskassenbeiträge]) gemäss Lohnausweis, ev. Rente.

  • Bei unverheirateten Paaren im gleichen Haushalt mit gemeinsamen Kindern werden die Einkommen beider Personen addiert.

  • Bei getrennt lebenden Eltern werden die Alimente sowie allenfalls ein Haushaltbeitrag von dem im gleichen Haushalt wohnenden Partner hinzugerechnet.

  • Bei selbständig erwerbstätigen Personen ist das Einkommen gestützt auf die aktuelle Veranlagungsverfügung der Steuerbehörde massgebend.

 

 

Zahlungsmodalitäten

  • Der massgebende Tarif wird zu Beginn des Betreuungsverhältnisses bestimmt und an allfällige Lohnänderungen angepasst.

  • Die Eltern sind verpflichtet, Änderungen ihrer Einkommensverhältnisse der Buchhaltungsstelle des Chinderhuus Sunnestrahl (admin@chinderhuus-sunnestrahl.ch) bekannt zu geben.

  • Es wird nach Monatspauschalen anhand des Betreuungsumfanges abgerechnet (12 Monate à 4 Wochen). Die Monatspauschalen sind per Dauerauftrag im Voraus zu bezahlen.

  • Das erste Kind der Familie bezahlt den vollen Tarif, jedes weitere 85 % des Tarifs des ersten Kindes. Für jedes Kind ist jedoch mindestens der Minimalbetrag des Betreuungstarifes (CHF 80.00) zu bezahlen.

 

 

Betreuungskosten

>> Tariftabelle der Betreuungskosten (PDF)

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